{"id":25360,"date":"2024-05-05T15:27:37","date_gmt":"2024-05-05T13:27:37","guid":{"rendered":"http:\/\/bemmschlaeger.de\/?page_id=25360"},"modified":"2024-05-05T15:27:37","modified_gmt":"2024-05-05T13:27:37","slug":"das-zunftwesen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bemmschlaeger.de\/?page_id=25360","title":{"rendered":"Das Zunftwesen"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.25.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.25.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.25.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<table width=\"80%\" border=\"0\">\n<tbody>\n<tr valign=\"top\">\n<td>\n<h1><span style=\"color: #ea9c00;\">\u00dcber die Zunft und das Zunftwesen<\/span><\/h1>\n<p><span style=\"color: #ea9c00;\"><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ea9c00;\"><\/span><br \/>Zunft = (mittelhochdeutsch): was sich zimt, Schicklichkeit, Regel, der entsprechend eine Genossenschaft lebt, auch Gilde, Innung, Amt oder Gaffel genannt. Sie ist eine Bezeichnung f\u00fcr die vom Hohen Mittelalter bis um die Mitte des 19. Jahrhunderts in allen europ\u00e4ischen St\u00e4dten sich freiwillig bildenden, jedoch von der Obrigkeit mit Monopolrecht, dem Zunftzwang, das hei\u00dft Beitrittszwang, f\u00fcr den selbst\u00e4ndigen Betrieb eines Gewerbes ausgestatteten genossenschaftlichen Verb\u00e4nde der Gewerbetreibenden Handwerker und Kr\u00e4mer. Namentlich das Produzentenintresse vertraten sie gegen\u00fcber der stadtfremden Konkurrenz, dem st\u00e4dtischen Rat sowie den \u00fcbrigen Z\u00fcnften. Daneben dienten sie aber auch politischen, milit\u00e4rischen, f\u00fcrsorgerischen und religi\u00f6sen Zwecken. Das Zunftwesen und die Kirche: Das Zunftwesen entfaltete sich aufgrund eines freien Genossenschaftsrechtes als &#8222;Gilde&#8220; erst im fr\u00fchmittelalterlichen St\u00e4dte- und organisierten Handwerkerwesen (11.\/12.Jh.). Wohl kannte die Antike Berufsvereinigungen, z.B. die Innung der Salzfischh\u00e4ndler, der Gastwirte oder der Feldmesser. Wurden letztere in der Kaiserzeit verstaatlicht, so alle Innungen unter Alexander Severus (222-235):&#8220; aus den freiwilligen Zusammenschlu\u00df beruhenden Genossenschaften wurden Zwangsvereine&#8220;. In der vorkonstantinischen Zeit blieben den Christen die T\u00fcren zum r\u00f6mischen Vereinswesen verschlossen. Das gilt auch f\u00fcr das nachkonstantinische 4.\/5. Jahrhundert, weil \u00e4hnlich wie bei den Stadtverwaltungen das Zunftwesen weithin eine &#8222;Provinz&#8220; paganer Tradition und heidnischer Opposition geworden war. Die Zerst\u00f6rung sp\u00e4tr\u00f6mischer Stadtkultur durch die V\u00f6lkerwanderung lie\u00df es garnicht erst zu einem christlichen Zunftwesen kommen, zumal die weiteren Jahrhunderte im Zeichen der Agrarwirtschaft und ihres Feudalwesens standen. Erst im 11.\/12. Jahrhundert bl\u00fchte das Zunftwesen wieder auf, wobei neue Handwerkszweige, auch neue Gilden ins Leben gerufen wurden. Die Integrierung des fr\u00fchmittelalterlichen Zunftwesens in das kirchliche war dann ein weiterer Schritt. Es entstanden die Bruderschaften, vor allem als Hospitalgenossenschaften (Hospitaliter). Da jedes Handwerk seinen Heiligen hatte, verf\u00fcgten die mittelalterlichen Z\u00fcnfte nicht nur \u00fcber eigene Alt\u00e4re, die sie finanzierten, sondern waren auch an der Gestaltung der Heiligenfeste intensiv beteiligt. Ihren H\u00f6hepunkt erreichte diese Verkirchlichung im 15. Jahrhundert. Mit dem Schwinden des religi\u00f6sen Engagements besonders in den Gesellenbruderschaften stellten sich allerdings im 16. Jahrhundert auch Entartungserscheinungen ein, die Luther in einem Nachwort zu seinem &#8222;Sermon von dem hochw\u00fcrdigen Sakrament des heiligen wahren Leichnams&#8220; anprangerte. Im protestantischen Bereich konnten sich jedoch Bruderschaften wie der Kaland in s\u00e4kularer Gestalt, z.B. als Feuer- und Hagelversicherung bis heute erhalten. In katholischen L\u00e4ndern hingegen kommt die kirchliche Einbindung des Zunftwesens kaum zuf\u00e4llig bei der Fronleichnamsprozession noch heute zur Darstellung, in der die Gilden mit den Fahnenbildern ihrer Heiligen zu sehen sind. Nach der Prozession werden die Fahnenbilder im Kirchenschiff aufgeh\u00e4ngt. Die Handwerkerzunft: Die fr\u00fchesten deutschen Urkunden \u00fcber das Zunftwesen stammen aus dem 11.\/12 Jahrhundert. W\u00e4hrend des Mittelalters waren neben den handwerklichen auch nahezu s\u00e4mtliche nichthandwerklichen Berufst\u00e4tigen, u. A. Notare und Musikanten, sogar Bettler und Dirnen in Z\u00fcnften organisiert. Sie stellten jedoch eine Minderheit dar. Im Einvernehmen mit der st\u00e4dtischen Obrigkeit erlie\u00dfen die Z\u00fcnfte verbindliche Vorschriften \u00fcber die Arbeitszeit, die H\u00f6chstzahl von Lehrlingen und Gesellen pro Betrieb, deren Rechte und Pflichten dem Meister gegen\u00fcber, \u00fcber die Aufnahme von Meistern, die Warenqualit\u00e4t, gegen unlauteren Wettbewerb etc.. Die Rechte, Pflichten sowie Privilegien der Zunft, ebenfalls der Zunftmeister, waren in Zunftb\u00fcchern (Rollen oder Schragen) niedergelegt. Sie wurden bei Bedarf durch die Obrigkeit erneuert und best\u00e4tigt. H\u00e4ufig bildeten spezielle Zunfth\u00e4user, Gewandh\u00e4user, Tuchh\u00e4user den Mittelpunkt des Zunftlebens. Der nicht zur Zunft geh\u00f6rende Handwerker, auch B\u00f6nhase oder Pfuscher genannt, wurde boykottiert. Der T\u00e4tigkeitsbereich der einzelnen Z\u00fcnfte untereinander war scharf abgegrenzt. Diese Entwicklung ist vor allem seit dem sp\u00e4ten Mittelalter zu beobachten. Im 15. Jahrhundert, das hei\u00dft mit dem Aufkommen strenger Aufnahmebestimmungen, wozu ehrliche Herkunft, eheliche Geburt, guter Leumund, besonderer Verm\u00f6gensnachweis geh\u00f6rten, erreichte die Abgrenzung, auch &#8222;Schlie\u00dfung&#8220; genannt , ihren H\u00f6hepunkt. Auf Grund der Monopolstellung, die die Z\u00fcnfte hinsichtlich der einzelnen Produktionsbereiche einnahmen, sahen sie sich veranla\u00dft, f\u00fcr gerechten Preis, gemeinsamen Einkauf, die Zuteilung der Rohstoffe, Arbeitszeitregelung, Roduktions\u00fcberwachung etc. zu sorgen, um die Produktion qualitativ hervorragender &#8222;z\u00fcnftiger&#8220; Erzeugnisse zu erreichen. Aus dieser Situation heraus entwickelte sich das Arbeitsethos der Handwerker. Die Leitung der Zunft lag bei dem von der allgemeinen Zunftversammlung, der Morgensprache, gew\u00e4hlten Zunftmeister. Es gab ein eigenes Gericht der Zunft, das f\u00fcr die Zunftgenossen Recht sprach. Das Zunftrecht war in Zunftordnungen und Zunftbriefen niedergelegt. Das System der Haupt-, Unter- oder Nebenladen stellte eine \u00fcbergebietliche Organisation bei weit verbreiteten Handwerkern dar. Teilweise auf dem Umweg \u00fcber Revolutionen erreichten die Z\u00fcnfte im Sp\u00e4tmittelalter die Teilnahme am Stadtregiment, das hei\u00dft da\u00df ihre Meister in den Rat aufgenommen wurden. Im Falle einer notwendig werdenden Stadtverteidigung wurde die Zunft als geschlossene Formation eingesetzt und ihr ein Mauerabschnitt \u00fcbertragen. Zu Gesellenaufst\u00e4nden kam es an zahlreichen Pl\u00e4tzen, weil die aus der Bevorzugung der Meisters\u00f6hne bei der Neubesetzung von Meisterstellen resultierende Benachteiligung der Gesellen Unzufriedenheit hervorrief. Deutlichere Formen der inneren Aufl\u00f6sung des Zunftwesens sind seit dem Ende des Drei\u00dfigj\u00e4hrigen Krieges zu beobachten. Trotz zahlreicher Reichsabschiede, die sich gegen die Mi\u00dfst\u00e4nde richteten, konnte diese nicht beseitigt werden. Mit dem Reichsbeschlu\u00df von 1731 gegen die Mi\u00dfbr\u00e4uche im Handwerk fand die Zunftgesetzgebung des alten Deutschen Reiches ihr Ende. Nachdem die Zunftschranken in England im 18. Jahrhundert gefallen waren, fielen sie unter anderem in Frankreich 1791, in Preu\u00dfen 1807,1810. Im \u00dcbrigen Deutschland, in der Schweiz sowie in \u00d6sterreich-Ungarn um die Mitte des 19. Jahrhunderts. Neue Formen des beruflichen Zusammenschlusses im Anschlu\u00df an die Aufhebung der Z\u00fcnfte stellen heute die Innungen dar.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<div class=\"et_pb_blurb_description\">\n<div class=\"border p-3 mb-4\">\n<p>&nbsp;<\/p>\n<address>\u00a0<\/address>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcber die Zunft und das Zunftwesen Zunft = (mittelhochdeutsch): was sich zimt, Schicklichkeit, Regel, der entsprechend eine Genossenschaft lebt, auch Gilde, Innung, Amt oder Gaffel genannt. Sie ist eine Bezeichnung f\u00fcr die vom Hohen Mittelalter bis um die Mitte des 19. 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